Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für Lachgas oder Tablettensedierung, da es sich um Privatleistungen handelt. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Vollnarkose in Einzelfällen bezuschusst werden – das hängt von Ihrer Krankenkasse und dem konkreten Befund ab. Wir beraten Sie dazu gern vor dem Eingriff und erstellen einen transparenten Kostenvoranschlag.

